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(Diese deutsche Übersetzung dient nur der Bequemlichkeit.

Der niederländische Text ist immer maßgeblich.)

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON NEDIS B.V.

 

Fassung 2025 

Artikel 1. Allgemeines

1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nedis B.V. ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 11028854 eingetragen. Nedis B.V. hat ihren eingetragenen Sitz in 's-Hertogenbosch, Niederlande. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in (5232 BX) ’s-Hertogenbosch (die Niederlande) at the address Reitscheweg 1 (im Folgenden "Nedis").

2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB") wurden bei der Geschäftsstelle der Handelskammer hinterlegt.

 

Artikel 2. Definitionen

In diesen AGB haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen:

 

i. Verkäufer: Nedis, unabhängig von dem Handelsnamen, unter dem Nedis tätig ist.

ii. Lieferung: die Lieferung der Produkte an den Käufer.

iii. Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die einen Kauf tätigt oder einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt und/oder eine Person, an die der Verkäufer eine Einladung gemäß Artikel 4 der vorliegenden AGB gerichtet hat.

iv. IP bedeutet alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, wie Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Markenregistrierungen, Designs, Firmennamen, Urheberrechte, Datenbankrechte, Designrechte, Erfindungen, vertrauliche Informationen, Know-how und andere geistige Eigentumsrechte und -interessen, die sich auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte oder andere Materialien beziehen oder in diesen verkörpert sind oder vom Verkäufer verwendet werden.

v. Produkte sind alle Produkte, die der Verkäufer aufgrund eines Vertrags an den Käufer verkauft (bzw. zum Verkauf auffordert).

vi. Einladung: jedes unverbindliche Angebot des Verkäufers an einen (potenziellen) Käufer in jeglicher Form und mit oder ohne Preisangebot, dem Käufer Produkte zu verkaufen;

vii. Technische RMA: Genehmigung zur Rücksendung von Material aufgrund eines technischen Defekts, wie in Artikel 11(1) beschrieben.

viii. Kommerzielle RMA: Genehmigung zur Rücksendung von Material aufgrund eines anderen Grundes als eines technischen Defekts, wie in Artikel 11(1) beschrieben.

 

Artikel 3. Anwendungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle (Vertriebs-)Verträge, Bestellungen, Einladungen, Angebote und/oder andere Rechtsverhältnisse im weitesten Sinne, unter denen der Verkäufer dem Käufer Produkte verkauft oder zum Verkauf von Produkten einlädt. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.

2. Verkäufer und Käufer können von diesen AGB nur abweichen, wenn ein Geschäftsführer oder Bevollmächtigter von Nedis schriftlich erklärt oder bestätigt, dass für einen bestimmten Vertrag, eine Einladung oder ein anderes Rechtsverhältnis eine andere Bedingung gilt.

3. Eine solche Abweichung begründet keine Abweichung oder ein anderes Recht in Bezug auf andere (zukünftige) Vereinbarungen, Einladungen und/oder Rechtsverhältnisse.

4. Der Verkäufer kann seine AGB ändern oder ergänzen. Eine Änderung und/oder Ergänzung der AGB ist für den Käufer verbindlich, jedoch nicht bevor die Änderung oder Ergänzung auf der Website und im Webshop des Verkäufers veröffentlicht wurde.

 

Artikel 4. Abkommen

1. Alle Vorschläge des Verkäufers zum Verkauf von Produkten an den Käufer sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und keine Offerten (Angebote), mit Ausnahme von exklusiven Preisvorschlägen, die als Angebot zu betrachten sind.

2. Ein Vertrag kommt erst ab dem Zeitpunkt zustande, an dem der Käufer diese AGB akzeptiert und nachdem der Verkäufer eine Bestellung des Käufers schriftlich angenommen hat (wobei diese Bestellung als Angebot des Käufers gilt, unabhängig davon, ob diese Bestellung auf einer vorherigen/vorhergehenden Einladung des Verkäufers an den Käufer beruhte).

3. Bestellungen sollten grundsätzlich online erfolgen, unter Verwendung von Tools wie EDI oder dem Webshop des Verkäufers. Bei Bestellungen über Methoden, die eine manuelle Bearbeitung durch den Verkäufer erfordern, darf der Verkäufer Bearbeitungsgebühren erheben. Für die Aufgabe von Bestellungen erhält der Käufer eine eindeutige Kundennummer und einen eindeutigen Login-Code. Diese Zugangsdaten dürfen nicht an eine Partei oder Person außerhalb der Organisation des Käufers weitergegeben werden.

4. Der Verkäufer stellt auf seiner Website Produktinformationen zur Verfügung. Solche Produktinformationen dienen immer und nur als Hinweis oder Illustration und können den Verkäufer nicht binden.

5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zusätzliche Gebühren zu verlangen, die vom Käufer akzeptiert werden müssen. Die Annahme von Aufträgen kann an Bedingungen geknüpft werden, wie z. B. die Vorauszahlung des gesamten oder eines Teils des Preises, ohne darauf beschränkt zu sein.

6. Ist es aus irgendeinem Grund nicht möglich, die Bestellung eines bestimmten Produkts anzunehmen, berät sich der Verkäufer, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, mit dem Käufer über die Möglichkeiten der Lieferung eines Alternativprodukts. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren die Alternativbestellung gemäß dem in diesen AGB vorgesehenen Verfahren.

7. Eine vom Käufer erteilte Bestellung ist für den Käufer verbindlich und kann von ihm nicht widerrufen werden, unabhängig davon, wie sie dem Verkäufer erteilt wurde. Der Verkäufer bemüht sich nach besten Kräften, innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen zu bestätigen, ob er die Bestellung annehmen kann oder nicht.

8. Änderungen und/oder eine (teilweise) Annullierung eines Auftrags durch den Käufer können nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen - der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er die Zustimmung erteilt oder verweigert - und unter der Bedingung, dass die dem Verkäufer entstandenen Kosten für bereits ausgeführte Arbeiten vollständig vom Käufer bezahlt werden. In einem solchen Fall ist der Verkäufer stets berechtigt, etwaige (zusätzliche) Kosten auf den Käufer abzuwälzen und die Lieferfrist neu festzulegen.

9. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrages für erforderlich hält oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen dem Verkäufer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Käufer die dem Verkäufer durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten zu den üblichen Sätzen des Verkäufers in Rechnung zu stellen.

10. Alle zusätzlichen Verpflichtungen und/oder Vereinbarungen, die vom Verkäufer oder im Namen des Verkäufers von anderen Personen, die als Vertreter handeln, eingegangen oder getroffen wurden, sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn ein Direktor oder Vertreter des Verkäufers diese Vereinbarungen und/oder Absprachen dem Käufer schriftlich bestätigt.

11. Hat eine der Parteien während der Durchführung der Vereinbarung Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei, wie z. B. Zugang zu Marketing- und Geschäftsplänen, so hat diese Partei diese Informationen vertraulich zu behandeln. Die Bedingungen einer Vereinbarung mit dem Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die finanziellen Bedingungen und die sich aus der Vereinbarung ergebenden Informationen oder diesbezügliche Berichte, gelten als vertrauliche Informationen. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu wahren und dafür zu sorgen, dass sie selbst sowie ihre Mitarbeiter und sonstigen Untergebenen die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der vertraulichen Informationen wahren und die Informationen nicht kopieren, veröffentlichen, an Dritte weitergeben oder nutzen (außer gemäß diesen Bedingungen). Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen einzuführen und aufrechtzuerhalten, um den Datenaustausch vor den Risiken des unbefugten Zugriffs, der Veränderung, der Zerstörung, des Verlusts und/oder der sonstigen unbefugten Nutzung zu schützen. Alle offengelegten Informationen werden in der vorliegenden Form weitergegeben. Die offenlegende Partei und ihre jeweiligen Vertreter haften unter keinen Umständen für die Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung eines Vertrages mit dem Verkäufer weiter. Wenn der Käufer Zugang zu personenbezogenen Daten des Verkäufers oder der Verkäufer Zugang zu personenbezogenen Daten des Käufers und/oder seiner Kunden erhält, akzeptiert der Käufer auf erstes Ersuchen des Verkäufers die Bestimmungen der Datenverarbeitungsvereinbarung, die ihm der Verkäufer dann vorlegt, und Käufer und Verkäufer handeln auch sonst im Einklang mit den Bestimmungen des AVG.

 

Artikel 5. Preise

1. Alle vom Verkäufer in einer Einladung oder auf andere Weise mitgeteilten Preise verstehen sich in € (Euro), sofern nicht anders vereinbart oder angegeben.

2. Der vom Käufer an den Verkäufer zu zahlende Kaufpreis versteht sich ohne Mehrwertsteuer, ohne andere verkehrsbezogene Steuern oder Zölle und ohne alle anderen Kosten, beispielsweise die in Artikel 6 Absatz 3 aufgeführten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Falls zutreffend, sind Mehrwertsteuer, Verkehrssteuern oder Zölle vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Für den Fall, dass die Steuer- und/oder Zollbehörden wider Erwarten und aus welchen Gründen auch immer zu dem Schluss kommen:

(1) dass der Verkäufer als Importeur handeln sollte bzw. in der Vergangenheit als Importeur anstelle des Käufers hätte handeln sollen; ODER

(2) dass der Verkäufer das Geschäft als umsatzsteuerpflichtig hätte behandeln müssen; und infolge von (1) oder (2) dem Verkäufer (nachträglich) Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer), Umsatzsteuern und/oder Zölle, einschließlich Verzugszinsen und Strafgebühren, auferlegen, hat der Käufer den Verkäufer für alle Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit oder infolge des betreffenden Urteils der Steuer- und/oder Zollbehörden entstanden sind oder entstehen werden (z.B. zusätzliche Umsatzsteuer- und Zollveranlagungen usw.).

3. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind erst nach Annahme einer Bestellung des Verkäufers gemäß Artikel 4 Absatz 2 verbindlich.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn Umstände eintreten, auf die er keinen Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abwertung des Euro, die Erhöhung der Rohstoffpreise und die Erhöhung der Transportkosten.

5. Abgesehen von den in Absatz 4 beschriebenen Fällen ist der Verkäufer, wenn der Käufer mehrere Käufe im Rahmen eines Dauerleistungsvertrags tätigt, berechtigt, die geltenden Preise jederzeit anzupassen, indem er dem Käufer die ab diesem Zeitpunkt für neue Käufe oder Bestellungen geltenden Preise mitteilt. Im Falle einer Anpassung gemäß diesem Absatz hat der Käufer das Recht, den Dauervertrag zu kündigen, wenn sich die Preise um mehr als 5 % gegenüber den zuletzt geltenden Preisen erhöhen und die Erhöhung nicht auf unvorhergesehene Umstände im Sinne von Artikel 5.4 zurückzuführen ist. 

 

Artikel 6. Lieferung

1. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen können niemals als Fristen angesehen werden. Eine Abweichung von den vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen gibt dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Angegebene Lieferfristen gelten immer vorbehaltlich des rechtzeitigen Erhalts von Genehmigungen oder Erlaubnissen, deren Unterlagen vom Käufer beizubringen sind, sowie vorbehaltlich der rechtzeitigen Erfüllung von Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Käufers. Im Falle der Nichteinhaltung (einer) dieser Bedingungen können die betreffenden Liefertermine vom Verkäufer entsprechend angepasst werden.

3. Sofern aus der Auftragsbestätigung nichts anderes hervorgeht, werden alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Liefer-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Transportkosten usw., alle im weitesten Sinne des Wortes, vom Verkäufer dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt (d.h. zusätzlich zum vereinbarten Preis der Produkte/Dienstleistungen). Falls derartige Zusatzleistungen anfallen und vom Verkäufer ohne einen ausdrücklich vereinbarten Preis erbracht werden, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die tatsächlich entstandenen Kosten einschließlich einer Gewinnspanne in Rechnung zu stellen und/oder die vom Verkäufer üblicherweise angewandten Tarife zu berechnen.

4. Falls die Produkte auf Paletten mit Pfand geliefert werden, wird das Pfand dem Käufer in Rechnung gestellt.

5. Innerhalb der EU werden die Produkte DAP [frachtfrei vor Ort] geliefert, außerhalb der EU werden die Produkte FCA [frachtfrei an den Frachtführer] geliefert, jeweils gemäß Incoterms 2020, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

6. Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Lieferung der Produkte anzunehmen, es sei denn, die Verpackung weist sichtbare Sachschäden auf. Im Falle der Nichtannahme der Lieferung haftet der Käufer für alle Schäden und/oder Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind oder entstehen werden, und der Verkäufer hat darüber hinaus alle diesbezüglich gesetzlich vorgesehenen Rechte.

 

Artikel 7. Risikotransfer

Alle mit den Produkten verbundenen Risiken gehen zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den angegebenen Ort (innerhalb der EU) oder an eine vom Käufer benannte Person (außerhalb der EU) auf den Käufer über.

 

Artikel 8. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum ("IP") und Verkäufe über Plattformen Dritter

1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die vom Verkäufer angebotenen Produkte stehen ausschließlich dem Verkäufer oder seinen Lizenzgebern zu. Der Käufer erkennt an, dass alle möglichen geistigen Eigentumsrechte beim Verkäufer liegen, und der Käufer erklärt, dass er niemals versuchen wird, diese Rechte gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen (zu versuchen). Diese Rechte werden niemals auf den Käufer übertragen.

2. Wenn ein Dritter sein Recht in Bezug auf eine mögliche Verletzung des geistigen Eigentums des Verkäufers geltend macht, ist der Verkäufer berechtigt, sich dagegen zu verteidigen und/oder gerichtlich gegen den Dritten vorzugehen und/oder eine private Vereinbarung mit dem Dritten zu treffen. Der Käufer ist verpflichtet, mit dem Verkäufer in einem solchen Verfahren voll zu kooperieren.

3. Dem Käufer ist es nicht gestattet, an den vom Verkäufer oder seinen Lizenzgebern gelieferten Produkten und/oder an den Verpackungen jegliche Art von Modifikationen, Änderungen und/oder Beseitigungen an den Verpackungen, Marken, Handelsnamen und/oder anderen Unterscheidungsmerkmalen vorzunehmen, die an den Produkten angebracht oder darauf angebracht sind, außer zu Verkaufszwecken.

4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Schäden/Verluste, die sich aus Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten in Spezifikationen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Beschreibungen, Abbildungen und/oder anderen IP ergeben.

5. Der Käufer kann auf Anfrage Bilder, Audio-, Text- und Videoaufnahmen (zusammenfassend als Marketing-Features bezeichnet) der Produkte des Verkäufers und der (eingetragenen) Marken (Logos) des Verkäufers und/oder seiner verbundenen Unternehmen erhalten. Der Käufer ist berechtigt, diese Marketing-Features für die Dauer des Vertrages ausschließlich zur Förderung des Verkaufs der Produkte zu nutzen.

6. Wenn der Käufer die Produkte des Verkäufers online über seine eigenen Websites oder über Plattformen Dritter (z. B. Amazon) weiterverkauft, muss der Käufer die Marketingmerkmale des Verkäufers in die Beschreibungen der Produkte aufnehmen und in seiner Werbung professionelle und vollständige Informationen über die Spezifikationen der Produkte sicherstellen. Darüber hinaus darf der Käufer die Produkte nur dann online verkaufen, wenn er die folgenden Serviceanforderungen erfüllt: (i) Lieferung innerhalb von maximal 72 Stunden und (ii) Verfügbarkeit eines Service Desks während der üblichen Geschäftszeiten mit einer Reaktionszeit von bis zu 24 Stunden.

 

Artikel 9. Konformität

1. Reklamationen des Käufers müssen dem Verkäufer innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach der Lieferung im Sinne von Artikel 6.5 mitgeteilt werden. Reklamationen müssen schriftlich und mit einer klaren und detaillierten Beschreibung der Reklamation erfolgen. Der Käufer muss die Produkte bei der Lieferung sorgfältig, vollständig und rechtzeitig überprüfen. Wenn der Verkäufer die falschen Produkte geliefert hat oder mehr Produkte als bestellt geliefert hat, muss der Käufer diese Produkte entweder unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt, an den Verkäufer zurücksenden, wobei der Verkäufer dem Käufer die Kosten für die Rücksendung erstattet, oder dem Verkäufer auf erstes Anfordern den üblichen Preis für die betreffenden Produkte erstatten muss.

2. Wenn die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar beschädigt ist und/oder die Verpackung geöffnet wurde, kann der Käufer die Annahme der Lieferung verweigern oder annehmen, indem er die Quittung unterschreibt und "beschädigt" hinzufügt. Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

3. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbar waren und auch bei sorgfältiger und rechtzeitiger Prüfung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkannt werden konnten, muss der Käufer dem Verkäufer als technische RMA gemäß dem in Ziffer 11 beschriebenen Verfahren melden.

4. Jegliche Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf Mängel an den vom Verkäufer gelieferten Produkten sind nichtig, wenn:

a. der Verkäufer nicht innerhalb der in diesem Artikel festgelegten Fristen und/oder in der dort vorgesehenen Weise benachrichtigt worden ist; oder

b. der Käufer nicht (ausreichend) mit dem Verkäufer zusammenarbeitet, um die Begründetheit der Reklamationen zu prüfen; oder

c. Der Käufer hat die Produkte nicht ordnungsgemäß zusammengebaut, gehandhabt, benutzt, gelagert oder gewartet, oder die Produkte unter anderen Bedingungen oder für andere Zwecke als vom Verkäufer vorgesehen benutzt oder gehandhabt;

d. Der Käufer hat das betreffende Produkt weiterhin verwendet.

 

Artikel 10. Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer keine anderen Garantien als die in diesen AGB festgelegten. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, übernimmt der Verkäufer keine Garantie in Bezug auf (abgeleitete oder stillschweigende) Verwendungen oder Eigenschaften der Produkte.

2. Der Verkäufer garantiert die Konformität der Produkte, die unter dem Markennamen des Verkäufers an den Käufer verkauft werden, für eine Garantiezeit von vierundzwanzig (24) Monaten, es sei denn, auf der Verpackung eines Produkts ist eine längere Frist angegeben. Die 24-monatige Garantiezeit beginnt an dem Tag, an dem der Käufer das Produkt (weiter-)verkauft, wenn der (Weiter-)Verkauf innerhalb von drei (3) Monaten, nachdem der Käufer das Produkt vom Verkäufer erhalten hat, erfolgt. Im Falle einer professionellen oder gleichwertigen Nutzung durch den Kunden des Käufers ist die Garantie für diese Produkte auf zwölf (12) Monate begrenzt. In jedem Fall erlischt die Garantie des Verkäufers nach siebenundzwanzig (27) Monaten, nachdem das Produkt vom Verkäufer an den Käufer geliefert wurde, bzw. nach fünfzehn (15) Monaten im Falle einer professionellen Nutzung. Die Art der Nutzung (beruflich oder gleichwertig oder nicht beruflich) muss vom Käufer nachgewiesen werden, falls der Verkäufer dies bestreitet. Der Käufer muss in jedem Fall die Originalrechnung/den Vertrag (in Kopie) aushändigen. Nach Ablauf der in diesem Absatz genannten Fristen ist der Verkäufer dem Käufer gegenüber in Bezug auf die betreffenden Produkte nicht mehr verpflichtet.

3. Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes 2 dieses Artikels ist die Garantie auf Verbrauchsgüter, d.h. Produkte, die einer Abnutzung unterliegen und deren voraussichtliche Lebensdauer nicht mehr als 6 Monate beträgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Batterien, Kabelbinder, Klemmen und Duftperlen für Staubsauger, sowie auf andere Produkte, deren Kaufpreis 30,00 € nicht übersteigt, wobei die letztgenannten Produkte als Verbrauchsgüter gelten, auf sechs (6) Monate begrenzt, beginnend mit dem Tag nach der Lieferung.

4. Für Produkte anderer (nicht Nedis) Marken gelten die Garantiebedingungen des Herstellers des jeweiligen Produkts. Informationen dazu sind im Webshop verfügbar und können auf Anfrage zugesandt werden. In allen anderen Fällen gelten die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 dieses Artikels für diese Produkte sinngemäß. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten unbeschadet der Rechte, die der Käufer gegenüber den Herstellern dieser Produkte hat.

5. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung des Mangels/Mangels bzw. nachdem dieser vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, schriftlich an den Verkäufer gerichtet werden. Dies muss unter Verwendung des in Artikel 11 beschriebenen RMA-Verfahrens erfolgen.

6. Wenn der Verkäufer die Reklamation für gerechtfertigt hält und sie durch die Garantie abgedeckt ist, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen: a. die mangelhaften Produkte reparieren; b. ein Ersatzprodukt oder -teile liefern; oder c. eine Rückerstattung des Kaufpreises an den Käufer veranlassen, wobei der unterzeichnete Vertrag (ohne gerichtliche Intervention) aufgehoben wird. Der Verkäufer hat die Wahl, das mangelhafte Produkt durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen. Im Falle der Lieferung eines Ersatzprodukts und/oder eines gleichwertigen Produkts wird die gewährte Garantie nicht berührt. Mit anderen Worten: Es beginnt keine neue Garantiefrist.

7. Wenn der Käufer oder ein Dritter ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Reparaturen und/oder Änderungen an dem Produkt vorgenommen hat oder vornehmen ließ, besteht für den Verkäufer keine Gewährleistungspflicht.

8. Erweist sich das Produkt nach eingehender Prüfung und Inspektion durch den Verkäufer als nicht mangelhaft, stellt der Verkäufer dem Käufer die Prüfkosten in Rechnung, mindestens jedoch 20,00 €. In diesem Fall wird das Produkt auf Wunsch gegen Erstattung der Versandkosten durch den Käufer an diesen zurückgeschickt. 

9. Wenn sich herausstellt, dass der Defekt auf Beschädigung, unsachgemäßen oder falschen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Beschädigung von zerbrechlichen Teilen oder normalen Verschleiß zurückzuführen ist, erlischt die Garantie.

10. Entwicklungsmuster zu Testzwecken, Prototypen und Vorproduktionsversionen von Produkten sind von der in diesem Artikel 10 definierten Garantie ausgeschlossen.

11. Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Artikel 10 der vorliegenden AGB haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber niemals für die Konformität der Produkte.

 

Artikel 11. Bedingungen für die Rücksendung von Waren

1. Die Rückgabe gelieferter Produkte ist nur im Falle eines technischen Defekts (eine "technische RMA") und unter Einhaltung des unten beschriebenen Verfahrens möglich. Gelieferte Produkte können nicht zurückgegeben werden, wenn der Käufer nicht die richtigen Produkte oder Mengen bestellt hat (eine "kommerzielle RMA").

2. Im Falle einer technischen RMA sollte der Käufer eine RMA über den Webshop erstellen.

3. Nach Erhalt der RMA-Anfrage wird der Verkäufer die Anfrage prüfen und den Käufer über das weitere Vorgehen informieren. Wenn die RMA-Anfrage genehmigt wird, erhält der Käufer vom Verkäufer eine RMA-Nummer und Anweisungen, wie er mit der RMA-Anfrage verfahren soll.

4. Die RMA-Nummer ist für dreißig (30) Tage nach der Erteilung durch den Verkäufer gültig. Wenn der Käufer die Anweisung zur Rücksendung der Produkte erhalten hat und die Produkte nicht innerhalb dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen zurückgesendet wurden, verfällt die RMA-Nummer und der Käufer muss eine neue RMA-Nummer beantragen, wobei für diesen Antrag das in diesem Artikel beschriebene Verfahren gilt.

5. Der Verkäufer akzeptiert nur Rücksendungen von Produkten, die eine gültige RMA-Nummer haben. Die RMA-Nummer muss deutlich sichtbar auf der Außenseite der Verpackung angebracht sein. Transportschäden, die durch unsachgemäße Verpackung verursacht wurden, können ein Grund für den Verkäufer sein, die Rückgabe abzulehnen.

6. Im Falle einer technischen RMA prüft der Verkäufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt des Produkts in 's-Hertogenbosch, Niederlande, ob das Produkt, wie vom Käufer in der RMA-Anfrage angegeben, defekt ist und ob es unter eine Garantie fällt.

7. Der Verkäufer akzeptiert keine anderen Rücksendungen als die in diesem Artikel beschriebenen technischen RMA, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

8. Ist ein Produkt Gegenstand eines Rückrufs, bei dem es sich um eine Rückrufaktion des Verkäufers für ein oder mehrere bestimmte Produkte gemäß dem in der Organisation des Verkäufers für diesen Zweck geltenden Verfahren handelt, wird der Verkäufer dem Käufer detaillierte Anweisungen erteilen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Anweisungen zu befolgen. Alle Maßnahmen und damit verbundenen Kosten, die dem Käufer bei der Ausführung der Anweisungen entstehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, die nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden darf.

 

Artikel 12. Haftung

1. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber niemals aus irgendeinem Grund, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers vor.

2. In keinem Fall haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer für Daten-, Gewinn- oder Umsatzverluste, Vertragseinbußen oder sonstige indirekte oder Folgeschäden, unabhängig von deren Ursache und unabhängig davon, ob diese durch eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig verursacht wurden.

3. Die gesamte (gesamte) mögliche Haftung des Verkäufers ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls von seinem Versicherer ausgezahlt wird. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass keine Zahlung oder Deckung durch die Versicherung erfolgt, ist eine mögliche Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für den Fall, dass die Produkte die angebliche Schadensursache sind, auf den Betrag begrenzt, den der Käufer dem Verkäufer für die Produkte gezahlt hat, und in allen anderen Fällen auf höchstens 10.000 EUR. Sind ein oder mehrere Produkte des Käufers mangelhaft, ist der Verkäufer nur zur Reparatur, zum Ersatz oder zur Erstattung des Kaufpreises des mangelhaften Produkts im Rahmen der vorgenannten Garantieregelung verpflichtet, es sei denn, der Verkäufer ist nach zwingendem Recht zu mehr verpflichtet. Der Verkäufer legt diese Haftungsbeschränkung auch zugunsten seiner Geschäftsführer und der von ihm beauftragten Dritten fest - auch sie können sich gegebenenfalls auf die Beschränkung ihrer möglichen Haftung in diesen AGB berufen (Drittklausel im Sinne von Artikel 6:253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

4. Der Käufer hält den Verkäufer schadlos und ist verpflichtet, den Verkäufer für alle Schäden (einschließlich Ansprüche Dritter) und/oder Kosten jeglicher Art zu entschädigen, die direkt oder indirekt durch oder im Zusammenhang mit falschen Informationen/Darstellungen, unrechtmäßigen Handlungen und/oder Fehlern des Käufers verursacht wurden.

5. Wenn der Verkäufer den Käufer in Bezug auf ein Produkt berät oder unterstützt, haftet der Verkäufer in keiner Weise für die Erteilung eines solchen Rates oder einer solchen Unterstützung. Der Käufer hält den Verkäufer in dieser Hinsicht schadlos.

6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus missverstandenen, verzerrten, verspäteten oder nicht ordnungsgemäß übermittelten Bestellungen infolge der Nutzung des Internets oder anderer Kommunikationsmittel zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen Verkäufer und Dritten entstehen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsichere elektronische Kommunikation, Viren (in jeglicher Form), Spamfilter, Virenscanner usw. verursacht werden.

7. Im Falle von Konflikten oder Widersprüchen hat der vorliegende Artikel Vorrang vor allen anderen Artikeln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche des Käufers erlöschen, wenn der Käufer den Verkäufer nicht so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines (1) Monats, nachdem er von einem schadensverursachenden Ereignis Kenntnis erlangt hat (oder vernünftigerweise hätte erlangen können), schriftlich davon in Kenntnis setzt. Ein Schadensersatzanspruch erlischt in jedem Fall, wenn der Käufer nicht innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt gerichtliche Schritte gegen den Verkäufer einleitet.

 

Artikel 13. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

1.  Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers (verlängerter Eigentumsvorbehalt), bis der Käufer alle fälligen Beträge an den Verkäufer gezahlt hat. Wenn der Verkäufer es für erforderlich hält, ist er berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels ist es dem Käufer gestattet, die Produkte an Dritte zu verkaufen, jedoch nur im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs.

3. Wenn der Käufer eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht (vollständig) nachkommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte, deren Eigentümer er ist, aus dem Betrieb des Käufers oder aus dem Betrieb eines Dritten, der die Produkte für den Käufer aufbewahrt, zu entfernen (oder entfernen zu lassen) und sie zurückzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, in dieser Hinsicht vollständig mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten, unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe in Höhe von 10 % des dem Verkäufer geschuldeten Betrags für jeden Tag, an dem der Käufer die Zusammenarbeit mit dem Verkäufer aus unzulässigen Gründen unterlässt.

Nach Rücknahme der Produkte wird dem Käufer der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen darf, abzüglich der Kosten für die Rücknahme der Produkte und des Schadens, den der Verkäufer infolge der Rücknahme der Produkte zu tragen hat (einschließlich, um Missverständnisse zu vermeiden, des entgangenen Gewinns). Das Vorstehende gilt unbeschadet der Rechte und Befugnisse des Verkäufers nach dem Gesetz.

4. Der Käufer ist nicht berechtigt, ein besitzloses Pfandrecht oder ein sonstiges dingliches oder persönliches Recht an den vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkten zugunsten Dritter zu begründen.

5. Der Käufer hat die ihm vom Verkäufer gelieferten Produkte, die sich noch in der Verfügungsgewalt des Käufers befinden, als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen, bis das Eigentum auf den Käufer übergegangen ist. Gemäß Absatz 1 dieses Artikels ist der Käufer verpflichtet, die Produkte gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Nachweis dieser Versicherung vorzulegen. Alle Ansprüche des Käufers gegenüber den Versicherern der Produkte aus einer solchen Versicherung sind vom Käufer auf Wunsch des Verkäufers in der in Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Weise an den Verkäufer zu verpfänden, und zwar als zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers, und zwar unbeschadet der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

 

Artikel 14. Zahlung

1. Der Käufer zahlt in € (Euro), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ohne jeden Abzug oder Skonto durch Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto. Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist zu erfolgen. In Ermangelung einer solchen Frist hat die Zahlung unverzüglich zu erfolgen.

2. Der letzte Tag der Zahlungsfrist ist eine gesetzliche (tödliche) Frist im Sinne von Artikel 6:83 (a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

3. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung und/oder eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.

4. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt der Tag, an dem der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers eingeht, als Tag der Zahlung.

5. Wenn der Käufer den fälligen Betrag nicht (vollständig) rechtzeitig bezahlt, befindet er sich in Verzug, ohne dass eine schriftliche Inverzugsetzung erforderlich ist, und die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sind sofort fällig und zahlbar. Unter diesen Umständen ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer auszusetzen, unbeschadet aller Rechte, die dem Verkäufer nach dem Gesetz zustehen.

6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, sofort und ohne schriftliche Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat auf den ausstehenden Saldo zu berechnen, wobei diese Zinsen ohne weitere Inverzugsetzung bis zur vollständigen Zahlung sofort fällig und zahlbar sind.

7. Beanstandungen, Mängel, Fehler usw. setzen die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aus. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers irgendeinen Betrag in welcher Eigenschaft auch immer abzuziehen oder zu verrechnen.

8. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung von Rechnungsbeträgen (einschließlich außergerichtlicher und gerichtlicher Inkassokosten) gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens fünfzehn Prozent (15 %) der Hauptsumme, mindestens jedoch auf 150,00 €, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Die gerichtlichen Kosten beschränken sich ausdrücklich nicht auf die Gerichtsgebühren, sondern umfassen auch die Anwaltskosten des Verkäufers und gehen vollständig zu Lasten des Käufers, wenn der Käufer die (weitgehend) unterlegene Partei ist.

9. Gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs werden die Zahlungen zunächst von den in Absatz 8 genannten Kosten, dann von den fälligen Zinsen und schließlich von der Hauptsumme und den laufenden Zinsen abgezogen.

10. Wenn die finanzielle Situation des Käufers nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung der Produkte einen erheblichen Rückschlag erleidet, hat der Verkäufer das Recht, auf die weitere Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise zu verzichten oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen oder nur gegen Stellung einer Sicherheit zu liefern.

11. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen aus allen Geschäften mit dem Käufer nach seiner Wahl an einen Kreditversicherer oder eine Factoring-Gesellschaft abzutreten.

12. Etwaige Einwände gegen eine Rechnung müssen vor dem Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung geltend gemacht werden; nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als korrekt und endgültig.

 

Artikel 15. Höhere Gewalt

1. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Käufer zu erfüllen, wenn er durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), vorübergehend oder dauerhaft daran gehindert wird. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die sich aus einer solchen höheren Gewalt ergeben. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, Transportverbot, Einfuhrverbot, Umstände, die den Transport unmöglich machen oder einschränken, Streik, Personal- oder Teilemangel, Aufruhr, Belästigung, Epidemie, Pandemie, Brand- und/oder Wasserschäden, Maschinenausfall, Unterbrechung der Stromversorgung, fehlerhafte oder unvollständige Erfüllung durch Dritte, staatliche Maßnahmen, darunter in jedem Fall Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Verkaufsverbote und Nichterfüllung von Verpflichtungen durch seine Lieferanten.

2. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass es sich um eine vorübergehende höhere Gewalt handelt, ist er berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht hat, nicht mehr besteht, wobei dieser Zeitraum zwei Monate nicht überschreiten darf.

3. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass die höhere Gewalt von Dauer ist, ist jede der Parteien berechtigt, die Ausführung des Vertrages den Umständen anzupassen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist und ohne dass sie der anderen Partei einen Schaden ersetzen muss.

4. Kann der Verkäufer im Falle höherer Gewalt seine Verpflichtungen gegenüber allen seinen Käufern (unverändert) nicht erfüllen, wohl aber gegenüber einem oder mehreren Käufern, so steht es dem Verkäufer frei, zu bestimmen, welche(r) Käufer beliefert wird/werden und gegenüber welchen Käufern die höhere Gewalt geltend gemacht wird.

5. Hat der Verkäufer bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil der vereinbarten Verpflichtungen erfüllt, so ist er berechtigt, die bereits ausgeführten Arbeiten gesondert und vorzeitig in Rechnung zu stellen, und der Käufer hat diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um ein selbständiges Geschäft handeln würde.

 

Artikel 16. Beendigung, Aussetzung und Widerruf

1. Zusätzlich zu allen gesetzlich vorgesehenen Befugnissen ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn

a. der Käufer seine (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig erfüllt;

b. der Käufer aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und dieser Aufforderung nicht (ausreichend) nachgekommen ist;

c. der Käufer für insolvent erklärt wird, sein Konkurs beantragt wird oder ihm Zahlungsaufschub gewährt wird oder das Gesetz über die Homologation privater Vereinbarungen (WHOA) oder ein ähnliches Verfahren auf den Käufer anwendbar wird;

d. der Verkäufer von (anderen) Umständen Kenntnis erlangt hat, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder wird (können).

2. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesen AGB und/oder dem Vertrag, auf den sie sich beziehen, nicht nachkommt, ist der Verkäufer - neben allen ihm gesetzlich zustehenden Befugnissen - berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass er zu irgendeiner Form von Schadensersatz oder Rückerstattung verpflichtet ist, während der Käufer verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den der Verkäufer dadurch erlitten hat oder erleiden wird.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder zu ändern, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB und/oder dem Vertrag, auf den sie sich beziehen, unmöglich geworden ist, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass es dem Verkäufer nicht zugemutet werden kann, diese AGB und/oder den Vertrag, auf den sie sich beziehen, zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

4. Auch im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung - sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - des Vermögens des Käufers, eines Schuldenerlasses oder jedes anderen Umstands, der den Käufer daran hindert, frei über sein Vermögen zu verfügen, steht es dem Verkäufer frei, die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren oder den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass er zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet ist.

5. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Verkäufer unabhängig davon, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen wurde, stets das Recht, einen solchen Vertrag aus welchem Grund auch immer unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, wegen der Beendigung eines Vertrags mit dem Käufer irgendeine Form von Schadenersatz zu leisten.

 

Artikel 17. Abrechnung

1. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer mit Forderungen des Verkäufers und/oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens gegenüber dem Käufer zu verrechnen.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Forderung, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat, mit einer oder mehreren Forderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen.

Artikel 18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

1. Auf diese AGB und die vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge, auf die sie sich beziehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist nicht anwendbar.

2. Alle Streitigkeiten werden so weit wie möglich gütlich und in gutem Glauben zwischen Käufer und Verkäufer beigelegt. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, werden die Streitigkeiten zunächst dem Bezirksgericht von Ostbrabant vorgelegt, das ausschließlich zuständig ist.

 

Artikel 18a. Garantie für Einkäufe zu Hause

1. Verkäufer ist ein Mitglied von Thuiswinkel Zakelijk.

2. Wenn der Käufer mit einem Produkt oder einer Dienstleistung des Verkäufers nicht zufrieden ist, kann er eine schriftliche Beschwerde an den Verkäufer richten. 

3. Falls die Reklamation nicht zufriedenstellend gelöst wird, kann der Käufer die Reklamation beim Streitschlichtungsausschuss Thuiswinkel (Postfach 90600, 2509 LP Den Haag; www.sgc.nl) einreichen.

 

Artikel 19. Teilweise Ungültigkeit

Soweit sich eine Bestimmung der AGB als nichtig oder anfechtbar erweist, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in vollem Umfang wirksam. Die betroffene Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich nahe kommt

 

Artikel 20. Strafklausel

Falls der Käufer eine oder mehrere der sich aus Artikel 4 Absatz 11 und/oder 8 dieser AGB und/oder dem Vertrag, auf den sich diese AGB beziehen, ergebenden Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, verwirkt der Käufer gegenüber dem Verkäufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Rechnungswerts der vom Käufer beim Verkäufer aufgegebenen Bestellung für jeden Verstoß, zuzüglich 25 % für jeden Tag oder Teil davon, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadenersatz und seiner anderen gesetzlichen Rechte.