PDF-Download

 

Fassung April 2022

 

§ 1 Allgemeines 

 

Der Verkäufer, die Nedis GmbH, Krefelder Straße 249, 37545 HB Mönchengladbach, ist beim Registergericht: Amtsgericht Krefeld unter der Registernummer: HRB 37545 HB registriert.

 

§ 2 Definitionen 

 

1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachfolgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

 

1.1. Verkäufer: Nedis GmbH.
1.2. Lieferung: die Lieferung von Produkten durch den Verkäufer an den Käufer.
1.3. Käufer: Unternehmer im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB, der sich zum Kauf entschließt oder einen Vertrag mit dem Verkäufer und/oder eine Person, an die der Verkäufer ein Angebot geschickt hat.
1.4. Geistiges Eigentum: Sämtliche intellektuellen und industriellen Eigentumsrechte, wie Patente, Handelsnamen, Markenregistrierung, Designs, Firmennamen, Urheberrechte, Datenbankrechte, Entwurfsrechte, Erfindungen, vertrauliche Informationen, Know-how und andere intellektuelle Eigentumsrechte und Interessen mit Bezug zu/oder verkörpert in den Produkten oder anderen Materialien, die durch den Verkäufer geliefert werden.
1.5. Produkte: Produkte, Verkauft (oder angeboten zum Verkauf, je nach Fall) aufgrund des Vertrages durch den Verkäufer an den Käufer.
1.6. Angebot (invitatio ad offerendum): Jedes von vom Verkäufer unterbreitete Angebot an einen (potentiellen) Käufer, in welcher Form auch immer, mit oder ohne Preisangabe, Produkte an den Käufer zu veräußern, welches freibleibend ist und welches der Verkäufer jederzeit , bis er die Bestellung des Käufers bestätigt hat, widerrufen kann.
1.7. RMA Nummer: Return Autorisationsnummer (Rückgabe Autorisationsnummer).
1.8. RMA Formular: Formular für Rücksendungen.

 

§ 3 Anwendungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind Bestandteil der mit dem Käufer geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hat deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Sofern der Verkäufer abweichenden Bedingungen, zustimmt, gelten solche immer nur für den Einzelfall und haben keine Gültigkeit für zukünftige Verträge mit dem Käufer. 

 

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag in Textform niedergelegt.

 

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

4. Der Verkäufer behält sich vor, die Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit abzuändern. Die geänderte Version der Geschäftsbedingungen wird wirksam mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils neusten Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Käufer, ohne, dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

 

§ 4 Zustandekommen und Inhalt des Vertrages

 

1. Das Angebot des Verkäufers, Produkte an den Käufer zu verkaufen stellt eine invitatio ad offerendum dar und ist kein verbindliches Angebot, mit Ausnahme von individuell für den Käufer erstellten Preisangeboten.

 

2. Ein Vertrag kommt zustande, nachdem der Käufer die Geltung dieser Geschäftsbedingungen mit seiner Bestellung akzeptiert und der Verkäufer die Bestellung in Textform bestätigt hat.  

 

3. Bestellungen können online erfolgen, mit Hilfe eines EDI (= elektronischen Datenaustausches) oder über den Webshop des Verkäufers. Der Käufer kann seine Bestellung auch per E-Mail oder Fax übermitteln. Sofern die Bestellung des Käufers ein manuelles Handling erfordert, ist der Verkäufer berechtigt, die hierdurch entstehenden Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen. Für Bestellungen erhält der Käufer eine spezielle Kundennummer und einen speziellen Login-Code. Die Login-Daten dürfen nicht an eine Partei oder Person außerhalb der Organisation des Käufers übertragen werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Kundennummer und den Login – Code nicht an Dritte weiterzugeben und/oder mit Dritten gemeinsam zu nutzen.

 

4. Der Verkäufer bietet dem Käufer über den Webshop verschiedene Produkte zum Kauf an. Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern dient dem Käufer lediglich als Information.

 

5.Gibt der Käufer eine Bestellung ab, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen diese Bestellung zurückzuweisen. Der Verkäufer kann ferner das Angebot nur zu veränderten/erweiterten Bedingungen (z.B. Vorauskasse, zusätzliche Bearbeitungsgebühr) annehmen oder ein alternatives Produkt anbieten, wobei der Vertrag dann erst nach Annahme des abgeänderten Angebots durch den Käufer zustande kommt.

 

6. Sollte – aus welchen Gründen auch immer - es dem Verkäufer nicht möglich sein, die Bestellung eines bestimmten Produktes zu akzeptieren, wird er nach Möglichkeit den Käufer kontaktieren, um ihn ein Alternativprodukt anzubieten. Die Vereinbarung der Lieferung eines Alternativprodukts erfolgt ebenfalls nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen

 

7. Die Bestellung des Käufers ist bindend und kann unabhängig von der Art der Bestellung nicht widerrufen werden. Der Verkäufer wird dem Verkäufer möglichst innerhalb von zwei Werktagen mitteilen, ob er die Bestellung des Käufers annimmt oder nicht.

 

8. Jede Änderung oder (teilweise) Stornierung der Käuferbestellung bedarf der ausdrücklichen, im Ermessen des Verkäufers liegenden und in Textform zu erteilenden Zustimmung und steht unter der Bedingung, dass bereits durch die ursprüngliche Bestellung angefallene Aufwendungen des Verkäufers vom Käufer erstattet werden. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, durch die Änderung der Bestellung zusätzlich entstehende Kosten dem Käufer zu berechnen und die Lieferzeiten neu zu bestimmen. br />

 

9. Der Käufer hat dem Verkäufer alle relevanten Informationen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Informationserteilung kann der Verkäufer vom Käufer hierdurch zusätzlich verursachte Kosten zu den beim Verkäufer üblichen Preisen verlangen.  Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

10. Jede zusätzliche Verpflichtung, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer eingeht, oder die von einem Repräsentanten des Verkäufers eingegangen wird, ist nur verbindlich, wenn diese zusätzliche Verpflichtung dem Käufer von der Geschäftsführung des Verkäufers oder von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

 

11. Käufer und Verkäufer verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit den Verhandlungen und dem Abschluss eines Vertrages und dessen Ausführung erlangen, Stillschweigen zu bewahren, und ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind in diesem Zusammenhang sämtliche Daten und Informationen des Verkäufers und/oder des Käufers - insbesondere aber nicht abschließend - Marketing- und Businesspläne sowie der Inhalt von Angeboten und geschlossenen Verträgen. Der Käufer und der Verkäufer werden vertrauliche Informationen des jeweils anderen streng geheim halten, nicht kopieren oder an Dritte weitergeben und auch Mitarbeitern nur insoweit weitergeben, wie dies für die Angebotserstellung, den Abschluss und die Durchführung von Verträgen erforderlich ist. Angestellte und andere Erfüllungsgehilfen sind entsprechend zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Verkäufer und Käufer werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Nutzung und Verarbeitung von persönlichen Daten nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen. Es gelten die Datenschutzhinweise auf der Website des Verkäufers.

 

§ 5 Preise

 

1. Es gelten die vereinbarten Preise. Die Preise sind Netto – Preise und werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, vom Verkäufer in Euro ausgewiesen.

 

2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sämtliche Verkehrssteuern, oder auf die Lieferung an den Käufer zu entrichtende Zölle sind vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen., Nachträglich anfallende Umsatzsteuer oder sonstige Kosten und Zölle, die dadurch entstehen, dass der Verkäufer und nicht der Käufer nach Auffassung einer Behörde als Importeur fungiert, oder eine Behörde den Verkauf nachträglich als umsatzsteuerpflichtig erachtet, sind einschließlich eventueller Zinsen und Strafen zusätzlich vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen.  

 

3. Vom Verkäufer allgemein angebotene Preise sind nur bindend, wenn der Verkäufer eine entsprechende Bestellung des Käufers gemäß § 4 annimmt. 

 

4. Der vereinbarte Preis beruht auf den bei Vertragsschluss gültigen Preisen der Lieferanten. des Verkäufers. Sofern die Leistung/Lieferung vertragsgemäß später als sechs Wochen nach Vertragsschluss erbracht wird und die vereinbarten Preise oder die Transportkosten der Lieferanten bis zur Auslieferung steigen, ist der Verkäufer berechtigt, seine Preise gegenüber dem Käufer entsprechend anzupassen. Preisminderungen sind nach denselben Grundsätzen an den Besteller weiterzugeben. Erhöht sich der Gesamtpreis nach diesen Grundsätzen um mehr als 10 %, kann der Besteller den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen für zukünftige Leistungen kündigen.

 

5. Unabhängig davon ist der Verkäufer bei laufenden Rahmenlieferverträgen jederzeit berechtigt, eine Preisanpassung für zukünftige Bestellungen des Käufers vorzunehmen. 

 

§ 6 Lieferung/Lieferzeit

 

1. Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.  Der Beginn einer vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 

 

2.Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus, insbesondere die rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit und die Beibringung sämtlicher für die Lieferung erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen.

 

3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart, erfolgen Lieferungen innerhalb der EU DAP (Incoterms 2020) und Lieferungen außerhalb der EU FCA (Incoterms 2020). 

 

4. Wird die Ware auf Pfandpaletten geliefert, wird der Pfand dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.  

 

5. Die Lieferung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft ordnungsgemäß abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Lieferverzögerung informieren und - falls er aus diesem Grund vom Vertrag zurücktritt - dem Käufer bereits erhaltene Leistungen für nicht gelieferte Ware zurückerstatten.

 

6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen an den Käufer in zumutbarem Umfang berechtigt.

 

7. Der Käufer ist zur Annahme der Lieferung des Verkäufers verpflichtet, es sei denn, die Verpackung weist erhebliche, sichtbare Beschädigungen auf. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

8.  Wird eine vereinbarte Lieferzeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis aufgrund höherer Gewalt vorliegt, so hat der Käufer dem Verkäufer in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist vom Verkäufer schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, es sei denn, dass der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  

 

§ 7 Gefahrübergang

 

Bei Lieferungen innerhalb der EU geht die Gefahr auf den Käufer bei Lieferung der Produkte über. Bei Lieferungen außerhalb der EU tritt Gefahrübergang bei Übergabe an eine vom Käufer bestimmte Personen (z.B. Speditionsunternehmen) ein. 

 

§ 8 Urheber, Patent-,Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte

 

1. Der Verkäufer und/oder seine Lizenzgeber sind Inhaber aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte, wie Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmusterrechte und des technischen Know Hows der gelieferten Produkte. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers in Textform.

 

2. Falls eine Drittpartei eine Forderung in Verbindung mit einer möglichen Verletzung von Intellektuelles Eigentum des Verkäufers vorbringt, ist der Verkäufer berechtigt, sich selbst gegen diese Forderung zu verteidigen oder rechtliche Schritte gegen diese Drittpartei einzuleiten oder eine private Abmachung mit dieser Drittpartei zu treffen. Der Käufer muss in einem solchen Verfahren uneingeschränkt mit dem Verkäufer kooperieren und ihm alle für eine Verteidigung seiner Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. 

 

3. Es ist dem Käufer nicht gestattet, irgendeine Form von Veränderung, Änderung oder Entfernung in Bezug auf Verpackung, Marken, Handelsnamen oder andere unterscheidende Kennzeichen durchzuführen, die mit den Produkten des Verkäufers oder seinen Lizenzgebern verbunden oder auf diesen platziert sind es sei denn, dass dies für Verkaufszwecke des Käufers unerlässlich ist.  

 

4. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Mängel oder Schäden, die auf vom Käufer beigestellten Spezifikationen Designs, Zeichnungen, Modelle, Beschreibungen oder andere IP-Rechte beruhen. 

 

5. Der Käufer kann Bild-, Audio-, Text- und Videomaterial (zusammengefasst als Marketingmaterial bezeichnet) zu Produkten des Herstellers sowie (eingetragene) Marken (Logos) im Namen des Verkäufers und/oder verbundener Unternehmen erhalten. Dem Käufer ist es gestattet, dieses Marketingmaterial für die Dauer der Vereinbarung mit dem Verkäufer ausschließlich zu Werbezwecken für die Produkte des Verkäufers zu nutzen. Der Käufer muss dafür sorgen, dass das Marketingmaterial nicht an andere Personen oder Einrichtungen außerhalb der Organisation des Käufers weitergegeben wird. Der Verkäufer haftet nicht für die Verwertbarkeit des Marketingmaterials für den Verkauf der erworbenen Produkte durch den Käufer. Diese hat der Käufer vor der Verwendung des Marketingmaterials selbstständig zu überprüfen. 

 

6. Soweit der Käufer die Produkte des Verkäufers auf Verkaufsplattformen Dritter, wie z.B. Amazon vertreibt, ist er verpflichtet, das Marketing des Verkäufers in der Beschreibung der Produkte auf der Plattform entsprechend abzubilden und eine professionelle und vollständige Information über die Eigenschaften des Produkts bei dessen Bewerbung sicherzustellen. Zudem ist der Verkäufer nur berechtigt, die Produkte online zu vertreiben, wenn er (1) eine Lieferung innerhalb von maximal 72 Stunden sowie (2) eine Servicebereitschaft mit einer Reaktionszeit von maximal 24 Stunden sicherstellen kann. 

 

§ 9 Mängelhaftung

 

1. Ansprüche des Käufers aus Mangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen gemäß § 377 HGB binnen 10 Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel binnen 10 Werktagen nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer in Textform erklärt werden. Und die Erklärung eine klare und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine Rüge, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht wird, stellt keine form- und fristgerechte Rüge gegenüber dem Verkäufer dar.

 

2. Wenn die Verpackung im Moment der Anlieferung sichtbar beschädigt ist und/oder die Verpackung geöffnet ist, kann der Käufer wählen, ob er die Annahme der Lieferung verweigert oder diese akzeptiert. Akzeptiert er die Lieferung, so hat er die Ware auf etwaige Transportschäden und Mängel zu untersuchen und durch Unterschrift unter dem Zusatz des Empfangsbeweises „beschädigt“, die Beschädigung der Verpackung zu bestätigen.

 

3. Die im Falle eines Mangels oder versteckten Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Verkäufer ist diesem gegenüber in Textform anzukündigen. Das entsprechende Rückgabeverfahren richtet sich nach § 11 dieser Bedingungen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von dem Verkäufer erfolgen, brauchen von dem Verkäufer nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

 

4. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt.

 

5. Nach zweimaligem erfolglosem Nacherfüllungsversuch durch den Verkäufer, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen bei vorangegangenen Reparaturversuchen durch Dritte sowie für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere elektrochemischen oder physikalischen Einflüssen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten. Der Käufer steht dafür ein, dass er und seine Abnehmer alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere für den Versand, die Lagerung und Verwendung der Produkte einhalten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen, insbesondere von Schadenersatzansprüchen, Zöllen, Abgaben, Bußgeldern und Strafen auf erstes Anfordern frei.

 

7. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels mit mindestens 20 Euro zu ersetzen. Verlangt der Käufer die Rücksendung des als mangelfrei getesteten Produkts, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten ebenfalls zu tragen. 

 

8.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Gewährleistungsansprüche in Hinblick auf Verbrauchskomponenten (z.B. Batterien, Kabelbinder, Klammern und Duftperlen für Staubsauger verjähren 6 Monate nach Gefahrübergang. 

 

9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB (Eigenprodukte des Verkäufers) bleibt unberührt; sie beträgt 24 Monate nach Lieferung der Produkte an den Endkunden, längstens jedoch fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache an den Käufer.  

 

10. Eine weitergehende Haftung wegen der Lieferung mangelhafter Ware ist vorbehaltlich der Regelung in § 10 ausgeschlossen. 

 

§ 10 Gesamthaftung

 

1.  Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) wobei bei fahrlässigem Handeln des Verkäufers seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat haftet er unbeschränkt. Er haftet ferner unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetzt sowie bei der Verletzung von Gesundheit Leib und Leben. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 

 

2.  Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung sowie Ersatz nutzloser Aufwendungen), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen Schadenersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §§ 823 ff. BGB. 

 

3. Die Verjährungsfrist nach diesem Abschnitt beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. An deren Stelle treten dann die gesetzlichen Fristen. Es gelten zudem die gesetzlichen Verjährungsfristen bei grob fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (außer der Ablieferung einer mangelfreien Ware) sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

4 Soweit die Schadensersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 § 11 Verfahren bei Rücksendung mangelhafter Produkte.

 

1. Die Rücksendung von Produkten (technisches RMA) ist nur bei mangelhaften Produkten und bei Einhaltung des folgenden Verfahrens möglich: 

 

2. Der Käufer meldet im Webshop des Verkäufers eine Rücksendung wegen Mangelhaftigkeit des Produkts (technisches RMA) an. 

 

3. Nach Erhalt des RMA (Rückgabe) Wunsches, bewertet der Verkäufer die Anfrage des Käufers und informiert diesen über das weitere Vorgehen. Falls der Rückgabewunsch des Käufers gebilligt ist, erhält der Käufer von dem Verkäufer eine RMA Nummer und Instruktionen betreffend die Rücksendung. 

 

4. Die RMA Nummer ist 30 Tage ab Herausgabe durch den Verkäufer gültig. Sollten die Produkte nicht innerhalb dieser 30-tägigen Frist zurückgeschickt werden, läuft die RMA Nummer ab und der Käufer muss erneut eine RMA Nummer beim Verkäufer anfragen, dessen Vergabe der erneuten Beurteilung durch den Verkäufer unterliegt.

 

5. Der Verkäufer akzeptiert nur Rücksendungen mit einer gültigen RMA Nummer, die gut sichtbar außen am Paket angebracht ist. Bei Schäden, die während des Transports aufgrund einer unzureichenden Verpackung entstanden sind, kann der Verkäufer die Annahme der Rücksendung ablehnen.: 

 

6. Nach Rückerhalt der Ware prüft der Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen, ob das Produkt wie in der RMA Anzeige angegeben mangelhaft ist und ob der Mangel vom Gewährleistungsanspruch umfasst ist.

 

7. Wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, akzeptiert der Verkäufer die Rückgabe von Waren durch den Käufer ausschließlich bei Vorliegen eines Mangels. 

 

8. Im Falle einer Rückrufaktion eines Produkts stellt der Verkäufer detaillierte Anweisungen für den Käufer zur Verfügung, die der Käufer zu befolgen hat. Der Käufer kooperiert mit dem Verkäufer und unterstützt diesen bei der Rückrufaktion in vollem Umfang. Der Verkäufer trägt die notwendigen Auslagen und Kosten, die dem Käufer durch den Rückruf und die Rücksendung betroffener Produkte an den Käufer gemäß den Anweisungen des Käufers entstehen. Sämtliche Auslagen Kosten, die der Käufer im Rahmen der Rückrufaktion aufwendet, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers, die dieser nicht grundlos verweigern wird. Sobald die zurückgerufenen Produkte beim Verkäufer eingetroffen sind, werden dem Käufer die notwendigen Auslagen und Kosten erstattet.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt 

 

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Gerät der Käufer mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, die Herausgabe der gelieferten Produkte zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Auftragnehmers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

 

2. Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware als solche zugunsten des Verkäufers kenntlich zu machen, pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

 

3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt der Käufer jedoch in Höhe des Rechnungswertes der Forderung des Verkäufers bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Unbesehen der Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Sicherheiten nach seiner Auswahl auf das Verlangen des Käufers freizugeben.

 

§ 13 Zahlungsbedingungen 

 

1. Sofern nicht anders in Textform vereinbart, hat der Käufer Zahlungen in € (Euro) innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten. Ist nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen sofort fällig.   

 

2. Der Käufer gerät bei nicht rechtzeitiger Zahlung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung des Verkäufers bedarf.

 

3. Der Verkäufer kann jederzeit (auch teilweise) Vorkasse oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Der Verkäufer kann auch im Nachhinein Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Käufer seinen vereinbarten Zahlungspflichten nicht nachkommen wird.  

 

4. Erfüllung der Zahlungspflicht tritt erst bei Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers ein. 

 

5. Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Ansprüche zu, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. Er ist insbesondere berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzubehalten. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Käufer die Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

 

6. Zudem ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. 

 

7. Bei Verzug kann der Verkäufer dem Käufer vorgerichtliche Mahngebühren in Höhe von 40,- Euro in Rechnung stellen Weitergehende Ansprüche und Kosten insbesondere für die Geltendmachung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt bleiben davon unberührt.  

 

8. Zahlungen werden zunächst mit Mahn- und Gerichtskosten, dann auf offene Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet. 

 

9. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Zahlungsansprüche an einen Kreditversicherer oder ein Factoring Unternehmen abzutreten.  

 

§ 14 Höhere Gewalt und andere Erfüllungshindernisse

 

1. Höhere Gewalt oder bei dem Verkäufer oder seiner Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die dem Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die Liefertermine/-fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Bei Vorliegen höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, die für bereits geleisteten Lieferungen anfallenden Zahlungen vom Verkäufer zu verlangen. Führen diese Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten, können beide Parteien von dem Vertrag zurücktreten.  Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. 

 

2. Höhere Gewalt liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor bei Transport-, Import- und Exportverboten, Streik, Krieg, Unwetter, Pandemielagen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, und unvorhersehbare Rohstoffverknappungen. 

 

§ 15 Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

 

1. Sämtliche Verpflichtungen, die dem Verkäufer gemäß § 19 ff. ElektroG aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer obliegen, übernimmt hiermit der Käufer auf eigene Kosten. Insbesondere sorgt er beim Weiterverkauf der Produkte an private Endverbraucher und gewerbliche Endnutzer für die Erfüllung aller Informations- und Hinweispflichten sowie eine Rücknahme der weiterverkauften Produkte und deren ordnungsgemäße Entsorgung nach dem ElektroG. Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen diesbezüglichen Verpflichtungen frei.  

 

2. Soweit der Käufer das Produkt als gewerblicher Endverbraucher selbst nutzt, ist der Verkäufer nach dem ElektroG gegenüber dem Käufer zur Rücknahme der unter das ElektroG fallenden Produkte verpflichtet. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt ebenfalls der Käufer. 

 

3. Der Käufer wird seine Kunden, sofern es sich nicht um private oder gewerbliche Endverbraucher handelt,, an die er vom Verkäufer erhaltenen Elektrogeräte weitergibt, unabhängig davon, ob die Weitergabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, vor jeder Weitergabe vertraglich dazu zu verpflichten, dass sie die an sie weitergegebenen Elektrogeräte nach Nutzungsbeendigung unverzüglich nach Maßgabe sämtlicher hierfür jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß auf ihre Kosten entsorgen. Ferner hat der Kunde vor jeder Weitergabe von Elektrogeräten an in vorstehendem Satz genannte Dritte sicherzustellen, dass diese Dritten allen anderen Personen, an die sie Elektrogeräte (entgeltlich oder unentgeltlich) weitergeben und bei denen es sich nicht um private oder gewerbliche Endnutzer handelt, vor der jeweiligen Weitergabe vertraglich die gleichen Pflichten auferlegen, die sie gemäß diesem § 12.3 selbst übernehmen. Verstößt der Käufer gegen die in § 12.3 Satz 1 und 2 geregelten Verpflichtungen, muss er die von ihm weitergebenen Elektrogeräte nach Nutzungsbeendigung unverzüglich zurücknehmen und auf seine Kosten nach Maßgabe sämtlicher hierfür jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgen. Weitergehende Ansprüche und Rechte des Verkäufers im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer § 12.3 Satz 1 und 2 bleiben unberührt.

 

4. Soweit gesetzlich zulässig beginnt die Verjährung von Ansprüchen des Verkäufers nach diesem § 12.3 in dem Zeitpunkt, in dem die Nutzung der betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte beendet wird.

 

§ 16 Beendigung des Vertrags/ Aussetzung der Leistung

 

1. Ungeachtet der Geltung gesetzlicher Ansprüche ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen und Lieferungen zurückzuhalten, wenn

 

a) der Käufer seine (Zahlungs-) Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich erfüllt;

 

b) der Käufer von ihm verlangte Sicherheiten nicht erbringt;

 

c) über das Vermögen des Käufers ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird;

 

d) dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die ihn zu Annahme berechtigen, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. 

 

2. Der Verkäufer kann vom Vertrag nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nachkommt. In diesem Fall kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Regeln Schadenersatz verlangen. 

 

§ 17 Aufrechnung

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

 

§ 18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

 

1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und Verkäufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

 

3. Sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

§ 19 Vertragsstrafe

 

Verstößt der Käufer gegen seine Verpflichtungen gemäß § 4.11 (Geheimhaltungsverpflichtung) und/oder § 8 (Schutz von IP-Rechten), ist der Verkäufer berechtigt, vom Verkäufer eine der Höhe nach in sein Ermessen gestellte angemessene Vertragsstrafe zu verlangen, wobei die Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Gesetzliche Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Eine vom Käufer zu zahlende Vertragsstrafe wird auf vom Käufer zu zahlenden Schadenersatz angerechnet.